Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

I. Geltungsbereich

1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist unzulässig, es sei denn das Hotel hat eine entsprechende Zustimmung im Vorhinein erteilt, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung findet soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten beim Gebrauch zu Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn das Hotel die Zustimmung zur Überlassung erteilt hat. Voraussetzung für die Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung wird im Regelfall sein, dass der Dritte als zusätzlicher Schuldner den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag beitritt.

3.   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1.   Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels zustande.

2.   Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

3.   Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche  sowie für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährung.

 

III. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.   Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Hotelzimmer oder gleichwertige Alternativen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.   Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Lieferungen und Leistungen vereinbarter bzw. vom Hotel üblicherweise verlangter Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, die vom Kunden veranlasst wurden.

3.   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein; eine ggf. anfallende City-Tax ist in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und wird auf die vereinbarten Preise zusätzlich geschuldet.

4.   Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Inanspruchnahme der Leistung mehr als vier Monate und erhöht sich der vom Hotel üblicherweise berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.

5.   Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug zahlbar. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Gesetz.

6.   Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden zwei Monate vor Inanspruchnahme der Leistung 50 % des vereinbarten Preises und bei Kunden, die lediglich über einen Sitz im Ausland verfügen, 75 % des vereinbarten Preises  als  Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.

7.   In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand  des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.   Der Buchungspreis ist vor der Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten. Jedenfalls ist das Hotel bei begonnener Inanspruchnahme der Leistung jederzeit berechtigt, Zwischenrechnungen zu erstellen, die der Kunde unmittelbar zu begleichen hat.

9.   Der Kunde kann gegenüber Forderungen des  Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit sein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

IV. Rücktritt des Kunden

1.   Der Kunde  ist vor Beginn des Aufenthalts jederzeit zur Stornierung des mit ihm geschlossenen Vertrages berechtigt, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht des Kunden zum Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn ihm das Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, bleibt unberührt.

Storniert der Kunde den Vertrag, ist dieser verpflichtet, die folgenden Stornopauschale zu zahlen:

Die Stornopauschalen  werden ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (sog. Echter Schadensersatz). Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Wird im Einzelfall vereinbart, dass ein Recht zur Stornierung innerhalb einer vereinbarten Frist auszuüben ist, so ist es mit dem Fristablauf erloschen und der Vertrag bleibt vollwirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu zahlen hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen, insbesondere die bestellten Zimmer, nicht in Anspruch nimmt. 

2.   Falls und soweit der Kunde nicht stornierte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (sog. no-show fee) zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der sogenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

1.   Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei stornieren kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zur Stornierung nicht verzichtet.

2.   Wird eine fällige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach erfolglosem Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Das Recht des Hotels in einem solchen Fall Schadensersatz vom Kunden zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Für die Berechnung des Schadensersatzanspruches gilt Ziff. IV.1. entsprechend.

3.   Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wobei sich die Parteien darüber einig sind, dass insbesondere in folgenden Fällen ein wichtiger Grund gegeben ist:

4.   Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1.   Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

2.   Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 h 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 h 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4.   Die Hotels verfügen über Nichtraucherzimmer. Notwendiger Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in Nichtraucherzimmern wird dem Gast pauschal mit 120,- € in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.

5.   Dem Gast ist es untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschließlich Handtücher und Bademäntel beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Verstöße führen zu einer Diebstahlsanzeige und zur Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.

6.   Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten schonend zu behandeln. Das Hotel ist im Falle übermäßiger Abnutzung, Beschädigung bzw. Verschmutzung der Räume berechtigt, diese ohne weiteres durch Unternehmen seiner Wahl auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Weiter verpflichtet der Kunde sich, die Kosten sämtlicher Reparaturarbeiten bzw. Ersatzbeschaffung, Bearbeitungsgebühren sowie Betriebsausfallskosten zu tragen, welche infolge der Schäden erforderlich werden.

 

VII. Haftung des Hotels

1.   Die Haftung des Hotels ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde ist selbst verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen oder Mängel zu beheben um einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.   Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,- €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Schmuck etc.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,- €. Dies gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.

3.   Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer nicht.

4.   Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

5.   Eine Haftung des Hotels bei Diebstahl oder Abhandenkommen von Kreditkartendaten und elektronischen Daten  ist unter Berücksichtigung des Abs. 1 Satz 2 und 3 dieser Ziffer ausgeschlossen.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1.   Änderungen und Ergänzungen der Auftragsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingung müssen schriftlich erfolgen. Das gilt insbesondere für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen des Kunden sind unwirksam.

2.   Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3.   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft (Berlin). Sofern ein Vertragspartner Verbraucher ist und dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.

4.   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt.

 

Gerichtsstand Berlin
Berlin, Juli 2014


Unter diesem Link stehen Ihnen die AGBs zum Download bereit.